Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist bei seiner Arbeit automatisch gesetzlich unfallversichert. Gleiches gilt für Schüler, Auszubildende und Kinder in Kindergärten und Kitas.
Träger dieser gesetzlichen Unfallversicherung sind die sog. Berufsgenossenschaften, Gemeindeunfallversicherungen und Unfallkassen. Die normalen Krankenkassen / Krankenversicherungen haben hier keine Zuständigkeit.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung:
Was ist ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich bei versicherten Personen (in der Regel Beschäftigte) bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstwegen ereignen. Arbeitsunfällen gleichgestellt sind Unfälle von Schülern, die während dem Besuch schulischer Veranstaltungen passieren und Unfälle von Kindern in Kindergärten und Kitas.
Die genaue Definition für einen Unfall lautet:
Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
Was ist ein Wegeunfall?
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück ereignen. Auch auf allen mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten sind die Beschäftigten versichert. Wegeunfälle sind Arbeitsunfällen gleichgestellt.
Zu welchem Arzt gehe ich nach einem Arbeits- / Wegeunfall?
Nach einem Arbeits- / Schulunfall ist eine qualifizierte medizinische Versorgung besonders wichtig.
Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie / Unfallchirurgie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Behandlung von Arbeitsunfällen zugelassen sind.
Nach einem Arbeits- / Schul- oder Kindergartenunfall können Sie immer einen Durchgangsarzt aufsuchen. Eine Überweisung durch den Hausarzt ist nicht erfoderlich.
Eine Pflicht zur Vorstellung bei einem Durchgangsarzt besteht, wenn:
Wer schreibt mich nach einem Arbeitsunfall krank?
Besteht am Tag nach dem Unfall noch Arbeitsunfähigkeit, so müssen Sie sich bei einem Durchgangsarzt vorstellen. Dieser übernimmt bei fehlender Arbeitsfähigkeit auch die (weitere) Krankschreibung.
Muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?
Alle Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen oder den Tod einer versicherten Person zur Folge haben, müssen binnen drei Tagen an die zuständige BGN-Regionaldirektion gemeldet werden.
Anzeigepflichtig ist das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind. Dazu ist es natürlich notwendig, den Arbeitgeber entsprechend zu informieren, sollte dieser nicht selbst von dem Unfall Kenntnis haben.
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